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Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung

Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung

Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung

Forderung bei geltender Rechtslage nicht umsetzbar: Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.
Forderung bei geltender Rechtslage nicht umsetzbar: Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.
Forderung bei geltender Rechtslage nicht umsetzbar: Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Schnellverfahren unzulässig
 

Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung

Der Vorschlag des neuen CDU-Generalsekretärs, Freibad-Gewalttäter im Schnellverfahren abzuurteilen, stößt in den eigenen Reihen auf Kritik. Dies sei bei Jugendlichen ohnehin „unzulässig“.
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BERLIN. Die Justizminister von Berlin und Rheinland-Pfalz, Felor Badenberg (für CDU) und Herbert Mertin (FDP), haben die Forderung des designierten CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann zurückgewiesen, Gewalttäter in Freibädern schneller zu bestrafen.

Beide verwiesen übereinstimmend darauf, daß beschleunigte Verfahren nur bei „eindeutiger Beweislage“ in Betracht kommen. Linnemann hatte gefordert, wer mittags im Freibad Menschen angreife, müsse abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden.

Linnemann liegt bei Schnellverfahren falsch

Berlins Justizsenatorin Badenberg, die zuvor Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz war, sagte der Rheinischen Post, „bei Jugendlichen können solche Verfahren nicht angewendet werden“. Außerdem prüften die Staatsanwaltschaften im Einzelfall, „ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen“. Am Ende entschieden aber allein die Gerichte über die Durchführung beschleunigter Verfahren.

Noch schärfer äußerte sich Mertin: „Es ist ziemlich wohlfeil, auf Dritte – hier die Justiz – zu zeigen.“ Rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung sollten nicht eben mal „über Bord“ geworfen werden. „Der Vorschlag Linnemanns vernachlässigt, daß das beschleunigte Verfahren nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung kommen kann – nämlich bei einem einfachen Sachverhalt beziehungsweise einer klaren Beweislage“, betonte der FDP-Politiker gegenüber der dpa.

Auch er betonte, bei jugendlichen Straftätern sei die Anwendung des beschleunigten Verfahrens „unzulässig“. Vor diesem Hintergrund sei es zweifelhaft, „ob die Voraussetzungen in den Schwimmbadfällen gegeben sind“. (fh)

Forderung bei geltender Rechtslage nicht umsetzbar: Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
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